RKI Kennzeichnung nach Sterilisation
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Kennzeichnung von Sterilgut nach der Sterilisation
Die Kennzeichnung sterilisierter Instrumente ermöglicht die lückenlose Rückverfolgbarkeit des Sterilguts – von der Charge bis zum Patienten. Bei kritischen Instrumenten ist sie gesetzlich vorgeschrieben.
1Welche Instrumente müssen gekennzeichnet werden?
Vor allem kritische Instrumente, die in sterile Körperbereiche eingebracht werden. Hier ist die Rückverfolgbarkeit unerlässlich, um das Infektionsrisiko zu minimieren und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Quelle: Die Pflicht zur rückverfolgbaren Kennzeichnung folgt aus der Risikoeinstufung (kritisch A/B/C) i. V. m. KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.6 (Inhalt der Kennzeichnung) und 2.2.8 (Chargendokumentation/Rückverfolgbarkeit) sowie MPBetreibV.2Pflichtangaben auf der Verpackung
· Sterilisationsdatum
· Eindeutige Chargenkennzeichnung (Sterilisationscharge / Zyklusnummer) zur Rückverfolgbarkeit auf die Charge
· gegebenenfalls Verfalldatum – sowie, falls kürzer, die Sterilgutlagerfrist (abhängig von Verpackung, Transport und Lagerbedingungen)
· dokumentierte Freigabeentscheidung mit Zuordnung zur freigebenden Person (Chargendokumentation)
Damit lässt sich anhand der Sterilgutverpackung jederzeit nachvollziehen, wann und unter welchen Bedingungen das Instrument sterilisiert wurde.
3Methoden zur Beschriftung
1. Labeldrucker (z. B. SteriTrace). Ein solcher Etikettendrucker erzeugt selbstklebende Etiketten mit allen Angaben und Barcode – effizient und fehlerarm. SteriTrace bildet den Dokumentationszyklus auch ohne Anbindung an die Praxissoftware vollständig ab.
2. Über die Praxissoftware. Vernetzte Premium-Autoklaven von Steri24 lassen sich per WLAN/LAN an die Praxissoftware anbinden; Etiketten werden direkt aus der Dokumentation erzeugt. (Hygienemanagement-Module der Praxissoftware sind teils kostenpflichtig.)
3. Manuell per Stift. Ohne Drucker wird ausschließlich auf der Folienseite (nie auf der durchlässigen Papierseite) und außerhalb der Siegelnaht beschriftet – mit einem dafür geeigneten, lösemittelfreien/migrationsarmen Sterilisationsstift.
Passenden Klasse-B-Autoklaven finden
Wichtige Zusatzpunkte gemäß RKI & Normen
Diese Punkte werden in der Praxis häufig übersehen, sind aber für die korrekte und rechtssichere Umsetzung wichtig:
- Zeitpunkt der Kennzeichnung / Charge erst nach Freigabe: Klarstellen, dass die endgültige Chargenkennzeichnung erst nach erfolgreicher, dokumentierter Chargenfreigabe erfolgt (Abgleich der Prozessparameter mit dem Validierungsbericht, Prüfung von Verpackung und Indikatoren). Die Chargennummer wird der jeweiligen Beladung eindeutig zugeordnet.Quelle: KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.7 (dokumentierte Freigabe) und 2.2.8 (Chargendokumentation); Steri24-FAQ (Kennzeichnung immer nach der Sterilisation)
- Produktbezeichnung muss erkennbar sein: Für den Anwender muss - sofern nicht unmittelbar ersichtlich - die nutzungsrelevante Bezeichnung des Medizinprodukts erkennbar sein (z. B. Modell/Größe, Set-/Siebname, Inhalt). Bei Sieben/Sets erfolgt dies über eine eindeutige Set-Kennung in Verbindung mit einer bebilderten Siebliste/Musterbeladung.Quelle: KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.6 (»Bezeichnung des Medizinproduktes, die eine nutzungsrelevante Identifizierung erlaubt«)
- Erkennbarkeit eines durchlaufenen Prozesses (Behandlungs-/Prozessindikator): Auf der Verpackung muss für den Anwender erkennbar sein, dass die Packung den Sterilisationsprozess tatsächlich durchlaufen hat. Dies geschieht üblicherweise über einen Behandlungs-/Prozessindikator (Indikatorpunkt der Sterilisierverpackung bzw. Indikatorband), der sterilisierte von unsterilisierten Packungen unterscheidbar macht.Quelle: KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.6 (Prozessindikatoren; »die erfolgte Durchführung des Prozesses muss für den Anwender erkennbar sein«)
- Rückverfolgbarkeitsstufe je Risikoklasse: Bei kritisch-A- und kritisch-B-Medizinprodukten muss die Rückverfolgbarkeit mindestens auf die jeweilige Charge gewährleistet sein; bei kritisch C ist eine Rückverfolgbarkeit auf das einzelne aufbereitete Produkt erforderlich (engmaschigere Kennzeichnung/Dokumentation).Quelle: KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.6 (kritisch A/B = Charge, kritisch C = aufbereitetes Produkt)
- Aufbewahrungsfrist der Dokumentation: Die Chargen-/Freigabedokumentation, mit der die Kennzeichnung verknüpft ist, ist mindestens 5 Jahre aufzubewahren; weitergehende Aufbewahrungsfristen (z. B. Patientendokumentation) bleiben unberührt. Diese revisionssichere Ablage übernehmen Sie mit der kostenlosen ClavioSoft ganz ohne Papierordner.Quelle: KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.8 (»mindestens 5 Jahre aufzubewahren«); MPBetreibV § 8
- Zuordnung der Charge zum Patienten (Anwendungsdokumentation): Die lückenlose Rückverfolgbarkeit »bis zum Patienten« sollte konkret beschrieben werden: Bei der Anwendung kritischer Medizinprodukte wird die Charge dem Patienten zugeordnet (z. B. über ein zweites, wieder ablösbares Etikett in die Patientenakte bzw. das OP-Protokoll), damit im Schadens-/Rückrufsfall alle betroffenen Anwendungen ermittelt werden können. Diese Charge-zu-Patient-Zuordnung dokumentieren Sie schnell und nachvollziehbar mit der kostenlosen ClavioSoft.Quelle: KRINKO/BfArM 2012 (Rückverfolgbarkeit); MPBetreibV § 8 (Dokumentation); Steri24-FAQ (wieder ablösbare Tracing-Labels in die Patientenakte)
- Lesbarkeit/Haltbarkeit der Kennzeichnung über die Lagerfrist: Die Kennzeichnung muss über die gesamte Lagerfrist lesbar bleiben. Thermoetiketten/Thermopapier trocken und vor Hitze/Licht geschützt aufbewahren, da die Lesbarkeit sonst nachlassen kann; bei wieder ablösbaren Doku-Etiketten wird das zweite Etikett in die Patientenakte übertragen.Quelle: Steri24-FAQ (Thermopapier-/Etikettenhaltbarkeit, wieder ablösbare Tracing-Labels); KRINKO/BfArM 2012, Abschn. 2.2.6 (Kennzeichnung muss für den Anwender erkennbar/lesbar sein)
Benötigte Geräte, Verbrauchsmaterialien & Zubehör
Checkliste für diesen Arbeitsschritt – das sollten Sie bereithalten (Einkaufsliste):
Geräte
- Klasse-B-Autoklav mit chargenbezogener Prozessdokumentation (Ausdruck/USB/digital) als Grundlage der dokumentierten Freigabe Hier im Shop bestellen
- Etiketten-/Labeldrucker (Thermodirekt) für automatisch erzeugte Kennzeichnungs-/Doku-Etiketten (optional, für effiziente Rückverfolgbarkeit) Hier im Shop bestellen
- Tablet/PC mit digitaler Dokumentationssoftware für papierlose Chargenfreigabe und Etikettenerzeugung (optional) Hier im Shop bestellen
- Barcode-Scanner für die Zuordnung der Charge zur Patientenakte (optional, bei digitaler Dokumentation) Hier im Shop bestellen
Verbrauchsmaterialien
- Thermo-Etikettenrollen passend zum Drucker (idealerweise mit wieder ablösbarem Zweit-Etikett für die Patientenakte) Hier im Shop bestellen
- Thermopapier-/Doku-Rollen für den Autoklav-Ausdruck (bei nicht-digitaler Dokumentation) Hier im Shop bestellen
- Lösemittelfreier, migrationsarmer Sterilisationsstift für die manuelle Beschriftung der Folienseite Hier im Shop bestellen
- USB-Stick (Backup/Archiv der Chargenprotokolle, bei USB-Dokumentation)
- Vordrucke/Formular Chargenfreigabe (handschriftliche Variante) bzw. bebilderte Sieblisten/Musterbeladung für Sets Digital mit ClavioSoft erstellen
Zubehör
- Drucker-Halterung/Standfuß und Verbindungskabel für den Etikettendrucker Hier im Shop bestellen
- Beschriftungsfreundliche Arbeitsfläche und Etiketten-/Doku-Ablage am Sterilgut-Pack-Arbeitsplatz
- Ordner/Archivsystem zur revisionssicheren Aufbewahrung der Chargen-/Freigabedokumentation (mindestens 5 Jahre) Digital mit ClavioSoft erstellen
- Sterilgutregal mit definierten, trockenen Lagerbedingungen, damit Kennzeichnung und Lagerfrist eingehalten werden
Quellen
- KRINKO/BfArM 2012, Bundesgesundheitsbl. 55:1244–1310 – Abschn. 2.2.6.
- MPBetreibV § 8 (Rückverfolgbarkeit, Dokumentation).
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Häufige Fragen zur Kennzeichnung von Sterilgut
Die wichtigsten Fragen und fachlich fundierten Antworten zur Kennzeichnung von Sterilgut – auf Basis von RKI/KRINKO und den einschlägigen Normen.