Heißluftsterilisatoren vs. Dampfsterilisatoren

Heißluft- oder Dampfsterilisator?

Warum bei kritischen Instrumenten nur Sattdampf die Norm erfüllt — und was das RKI dazu sagt.

Deutschland Österreich Schweiz
Kurz beantwortet

Für kritische Medizinprodukte empfiehlt das RKI Dampfsterilisation mit Sattdampf (Autoklav). Heißluft erfüllt die KRINKO-Anforderungen für kritische Instrumente nicht zuverlässig.

Heißluft vs. Dampf: der Unterschied

Heißluft- oder Dampfsterilisator?

Warum bei kritischen Instrumenten nur Sattdampf die Norm erfüllt — und was das RKI dazu sagt.

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Für kritische Medizinprodukte empfiehlt das RKI Dampfsterilisation mit Sattdampf (Autoklav). Heißluft erfüllt die KRINKO-Anforderungen für kritische Instrumente nicht zuverlässig.

Heißluft vs. Dampf: der Unterschied

Warum bei kritischen Instrumenten nur Sattdampf die Norm erfüllt — und was das RKI dazu sagt.

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Kurz beantwortet

Für kritische Medizinprodukte empfiehlt das RKI Dampfsterilisation mit Sattdampf (Autoklav). Heißluft erfüllt die KRINKO-Anforderungen für kritische Instrumente nicht zuverlässig.

Heißluft vs. Dampf: der Unterschied

  • Heißluftsterilisatoren verwenden heiße Luft, um Gegenstände zu sterilisieren. Sie arbeiten bei höheren Temperaturen als Dampfsterilisatoren.
    Sie können wirksam zur Sterilisation sein, einige Mikroorganismen könnten bei den niedrigeren Temperaturen jedoch überleben.
    Heißluftsterilisatoren werden häufig in Laboren für Glaswaren und Metallinstrumente verwendet.

  • Dampfsterilisatoren nutzen Dampf, um Gegenstände zu sterilisieren. Sie arbeiten bei niedrigeren Temperaturen, was schonender für bestimmte Materialien sein kann.
    In der Regel sind sie effektiver, da Dampf eine bessere Wärmeübertragung ermöglicht und somit eine gründlichere Sterilisation gewährleistet.
    Dampfsterilisatoren sind in medizinischen Einrichtungen weit verbreitet, insbesondere für Instrumente und Ausrüstungen, die Hitze empfindlich sind.

In der medizinischen Praxis wird die Zulässigkeit der Heißluft-Sterilisation seit 2021 für kritische negativ betrachtet. Obwohl dieses Verfahren für unkritische und semikritische Instrumente anerkannt ist, wenn die Geräte eine mechanische Luftbewegung aufweisen, erfüllt es nicht alle Anforderungen für die Sterilisation von 'kritischen' Medizinprodukten.

Die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) verweist in § 4 Abs. 2 auf die Einhaltung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zur Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten. Gemäß Punkt 2.2.4 bevorzugt das RKI thermische Sterilisationsverfahren mit Sattdampf (bei 121 °C oder 134 °C) aufgrund ihrer zuverlässigeren Wirksamkeit. Ein Verfahren mit Sattdampf ist nur mit Autoklaven möglich.

Die Anwendung von Heißluft-Sterilisation ist nicht explizit verboten, jedoch können die rechtlich verbindlichen KRINKO Anforderungen bei kritischen Instrumenten nicht erfüllt werden. Eine Risikobewertung gemäß RKI-Empfehlung ist für Arztpraxen erforderlich, und bei der Aufbereitung von 'kritischen' Medizinprodukten empfiehlt das RKI die Verwendung von Dampfsterilisatoren (Autoklaven).

Die MPBetreibVO (§ 4.2) fordert die Aufbereitung von Medizinprodukten unter Berücksichtigung der Herstellerangaben mit geeigneten validierten Verfahren. Die genaue Definition eines 'validierten Verfahrens' ist nicht eindeutig, aber einige Experten interpretieren es als automatische Dokumentation der Sterilisationsvorgänge, während andere es als reproduzierbares und fehlerresistentes Verfahren verstehen.

Die Verantwortung für die Aufbereitung liegt beim Betreiber des Sterilisators, der eine praxisindividuelle Risikobewertung durchführen muss, um das geeignete Verfahren für die Sterilisation zu wählen. Mit Klasse-B Dampfsterilisatoren von Steri24 werden die Anforderungen  für alle Risikostufen erfüllt.

Häufige Fragen

Echte Fragen aus Praxen, Kliniken und Studios — klar beantwortet.

Was kostet der 3L-Autoklav (Klasse B Pro)?

Der Steri24 Klasse B Pro 3L kostet je nach Aktion ab ca. 1.299-1.499 Euro netto, inklusive kostenfreier Lieferung und 3 Jahre Garantie. Den jeweils aktuellen Aktionspreis finden Sie auf der Produktseite.

Reicht ein Ultraschallreiniger, UV- oder Heißluftgerät, oder brauche ich einen Autoklaven?

Sobald Instrumente mit Blut oder Schleimhaut in Kontakt kommen (kritische Instrumente), ist ein Klasse-B-Autoklav vorgeschrieben; Ultraschall-, UV- und Heißluftgeräte reichen dafür nicht aus. Der Ultraschallreiniger ergänzt den Autoklaven bei der Vorreinigung/Desinfektion, ersetzt ihn aber nicht. Heißluftsterilisatoren sind seit 2021 für kritische Instrumente nicht mehr zugelassen.

Was ist der Unterschied zwischen Autoklaven der Klasse A, B und N?

Klasse B bietet vollwertige Sterilisation mit Vakuumverfahren für verpackte/unverpackte, hohle und poröse Instrumente. Klasse N darf nur unverpackte, massive Instrumente sterilisieren und ist in der Humanmedizin nicht zulässig; Klasse A ist kein europäischer Standard. Für medizinische Praxen brauchen Sie ein Klasse-B-Gerät.

Gibt es einen Klasse-B-Autoklav inklusive Inbetriebnahme, Validierung, Einweisung, Wartung und Dokumentation?

Ja, unsere Klasse-B-Autoklaven bieten integrierte digitale Protokollierung und Drucker; Inbetriebnahme, Erstvalidierung, Einweisung und Wartung sind zubuchbar. Details und Preise sehen Sie im Online-Shop bzw. erhalten Sie in einem unverbindlichen Angebot.

Das müssen Sie nicht allein stemmen

Die häufigsten Sorgen unserer Kundinnen und Kunden — und wie wir sie lösen.

„Mache ich es mit meinem Altgerät falsch?“

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Was ist der Unterschied zwischen Autoklaven der Klasse A, B und N?

Klasse B bietet vollwertige Sterilisation mit Vakuumverfahren für verpackte/unverpackte, hohle und poröse Instrumente. Klasse N darf nur unverpackte, massive Instrumente sterilisieren und ist in der Humanmedizin nicht zulässig; Klasse A ist kein europäischer Standard. Für medizinische Praxen brauchen Sie ein Klasse-B-Gerät.

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Was ist der Unterschied zwischen Autoklaven der Klasse A, B und N?

Klasse B bietet vollwertige Sterilisation mit Vakuumverfahren für verpackte/unverpackte, hohle und poröse Instrumente. Klasse N darf nur unverpackte, massive Instrumente sterilisieren und ist in der Humanmedizin nicht zulässig; Klasse A ist kein europäischer Standard. Für medizinische Praxen brauchen Sie ein Klasse-B-Gerät.

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