Gesetzliche Anforderungen & Überblick
Die Aufbereitung medizinischer Instrumente ist gesetzlich geregelt. Grundlage sind IfSG, MPBetreibV und die KRINKO-/BfArM-Empfehlungen für maximale Patientensicherheit.
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Die Aufbereitung medizinischer Instrumente ist gesetzlich geregelt. Grundlage sind IfSG, MPBetreibV und die KRINKO-/BfArM-Empfehlungen für maximale Patientensicherheit.
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Nach Gebrauch werden grobe Verschmutzungen sofort entfernt. So bleibt die nachfolgende Desinfektion wirksam und hygienisch sicher.
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Rückstände werden manuell oder maschinell mit validierten Mitteln entfernt. Temperatur, Dosierung und Einwirkzeit sichern den Erfolg.
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Regelmäßige Pflege schützt Funktion und Lebensdauer. Gelenke und Scharniere werden mit speziellen Pflegeölen behandelt.
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Sterilgutverpackungen schützen Instrumente bis zur Anwendung. Jede Charge wird keimdicht verschlossen und klar gekennzeichnet.
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Die Sterilisation erfolgt unter kontrolliertem Druck, Temperatur und Zeit. Nur validierte Prozesse garantieren vollständige Keimfreiheit.
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Jede Sterilisation wird geprüft und freigegeben. Die vollständige Dokumentation gewährleistet lückenlose Nachverfolgbarkeit.
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Saubere, trockene Lagerung erhält die Sterilität. Lagerdauer hängt von Verpackung und Umgebung ab.
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Jede Charge wird mit Sterilisationsdatum, Verfallsdatum und Verantwortlichem dokumentiert – mit Farbwechselindikator.
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Jedes Instrument wird einem Patienten zugeordnet – für rechtssichere Nachverfolgbarkeit und Qualitätssicherung.
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Der Hygieneraum trennt reine und unreine Bereiche. Ausstattung und Abläufe folgen den KRINKO-Vorgaben.
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Vor dem Einsatz wird geprüft, ob der Autoklav zuverlässig sterilisiert. Nur validierte Geräte sind RKI-konform.
Mehr lesenEchte Fragen aus Praxen, Kliniken und Studios — klar beantwortet.
Die Dauer hängt vom Modell, Programm und der Beladung ab. Richtwerte bei voller Beladung mit verpackten Instrumenten: 3L ca. 11-22 Minuten, 12L ca. 30-35 Minuten, 23L ca. 45-50 Minuten, 45L ca. 90 Minuten. Je kleiner das Gerät, desto kürzer die Laufzeit.
Unsere Klasse-B-Autoklaven sind für medizinische Instrumente bestimmt und nicht zur Sterilisation von Flüssigkeiten oder für S2-Labore geeignet. Für Laboranwendungen, Flüssigkeiten, frei programmierbare Zyklen oder Laborabfälle gibt es Laborautoklaven der Marke CertoClav (certoclav.com).
Ja, vor allem die Premium-Autoklaven lassen sich über LAN/WLAN oder eine serielle Schnittstelle an gängige Praxis- und Dokumentationssoftware (z. B. Dampsoft, Docma, Vetera, my:MPG) anbinden. Das Ausgabeprotokoll ist mit gängigen Praxissoftware-Formaten kompatibel, sodass jede Software mit entsprechender Anbindung unterstützt wird. Die Einrichtung übernimmt unser Techniker; bitte teilen Sie uns Ihr genutztes Programm und Ihre Erreichbarkeit mit.
Autoklaven und unsere höherwertigen Ultraschallreiniger (z. B. Free 3L/9L, MDR-konform, Klasse I) sind Medizinprodukte. Siegelgeräte fallen unter die Maschinenrichtlinie und tragen nur das CE-Zeichen. Für die Aufbereitung von Kritisch-A-Instrumenten ist ein als Medizinprodukt deklarierter Ultraschallreiniger nicht zwingend erforderlich.
Sobald Instrumente mit Blut oder Schleimhaut in Kontakt kommen (kritische Instrumente), ist ein Klasse-B-Autoklav vorgeschrieben; Ultraschall-, UV- und Heißluftgeräte reichen dafür nicht aus. Der Ultraschallreiniger ergänzt den Autoklaven bei der Vorreinigung/Desinfektion, ersetzt ihn aber nicht. Heißluftsterilisatoren sind seit 2021 für kritische Instrumente nicht mehr zugelassen.
Solche Spezialgeräte (Gas-/Ethylenoxid-Sterilisatoren, doppeltürige Autoklaven, Raumdesinfektion mit Wasserstoffperoxid, Fußdesinfektion, CT-Scanner, Kartenreiniger u. ä.) führen wir nicht; unser Sortiment umfasst Autoklaven, Thermodesinfektoren und Zubehör zur Instrumentenaufbereitung.
Die häufigsten Sorgen unserer Kundinnen und Kunden — und wie wir sie lösen.
Wir helfen bei der Einstufung je Fachbereich — damit Sie richtig aufbereiten und kaufen.
Kritisch = verpackt, semikritisch darf unverpackt — mit passendem Beutel/Siegelgerät direkt umsetzbar.
Erst- und Revalidierung vor Ort im gesamten DACH-Raum — prüffest dokumentiert. Durchgefallen ist mit uns noch niemand.