Wie muss die Instrumentenaufbereitung dokumentiert werden?

Wie dokumentiere ich die Instrumentenaufbereitung richtig?

Rechtliche Grundlagen, Chargenkontrolle und audit-feste Freigabe — so wird Ihre Dokumentation lückenlos und begehungssicher.

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Kurz beantwortet

Jede Charge muss kontrolliert, freigegeben und nachvollziehbar dokumentiert werden. Handschriftlich ist erlaubt — papierlos (z. B. mit SteriTrace) spart aber Zeit und macht die Doku audit-fest.

Dokumentation & Chargenfreigabe richtig gemacht

Die kostenlose Vorlage für die handschriftliche Chargenfreigabe  hier herunterladen.

Wie muss die Instrumentenaufbereitung dokumentiert werden?

Rechtliche Grundlagen der Instrumentenaufbereitung

Die rechtliche Grundlage der Instrumentenaufbereitung beschreibt die Richtlinie des Robert Koch Instituts (RKI). Diese RKI-Richtlinie wurde gemeinsam mit der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) erstellt. Eine ordnungsgemäße Aufbereitung wird laut Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 8 Abs. 2) vermutet, wenn die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“ beachtet wird. In der RKI-Empfehlung wird der Prozess der Instrumentenaufbereitung in folgende 4 Bereiche gegliedert:
  1. Instrumentenklassifizierung
  2. Aufbereitungszyklus
  3. Dokumentation
  4. Validierung
Weitere Normen sind bindend für den Prozess der Instrumentenaufbereitung. Das RKI, Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) und das Strafgesetzbuch (StGB) regeln die Länge der Aufbewahrungspflichten von Prozessprotokollen und Freigabebögen:
  • Mindestens 5 Jahre Aufbewahrungspflicht gemäß RKI
  • 5 bzw. 10 Jahre gemäß StGB §78
  • 30 Jahre gemäß BGB §199

Bei der Instrumentenaufbereitung gilt eine umgekehrte Beweispflicht.
  1. Ein Arzt (der Betreiber)  muss stets nachweisen können, dass die Instrumentenaufbereitung erfolgreich war.
  2. Die Dokumentation ist notwendig zur Absicherung vor Schadensersatzansprüchen aufgrund von fahrlässiger Handlung.
Im Falle einer Bewertung, können Schwächen in einem Teilschritt der Dokumentation der Instrumentenaufbereitung das Gesamtergebnis negativ beeinflussen. Es reicht also nicht aus nur den letzten Teilschritt Der Instrumentenaufbereitung zu dokumentieren. In diesem Artikel haben wir für Sie zusammengefasst wie die Instrumentenaufbereitung korrekt dokumentiert werden muss. Kontaktieren Sie uns wenn Sie WORD Vorlagen zum ausdrucken benötigen.

Die richtige Dokumentation der Instrumentenaufbereitung

Die Mindestanforderungen an der Dokumentation für die Instrumentenaufbereitung sind in Geräte-spezifische Normen beschrieben.
  • EN 13060: Die Norm für kleine Dampf-Sterilisatoren (Bis zu einem Kammervolumen von 24 Liter)
  • EN 285: DIe Norm für große Dampf-Sterilisatoren (Ab einem Kammervolumen von 24 Liter)
  • EN ISO 15883: Die Norm für Thermodesinfektoren (Reinigungs- und Desinfektionsgeräte)
Alle Autoklaven von Steri24 fallen und erfüllen die Norm EN 13060 und unsere Thermodesinfektoren die Norm EN ISO 15883. Was genau wird in der Norm EN 13060 bezüglich der Dokumentation gefordert und wie wird es erfüllt?
  1. Die EN 13060 schreibt vor, dass ein automatisches Prozessbeurteilungssystem im Autoklav integriert sein muss. Das heißt der Autoklav überprüft kontinuierlich und automatisch alle relevanten Prozessparameter während der Sterilisation von Instrumenten. Es ist also nicht notwendig die Prozessparameter wie zum Beispiel die erreichte Temperatur und Haltezeit nach der Sterilisation manuell zu überpüfen. Der Autoklav muss das selbst erledigen können.
  2. Die EN 13060 schreibt das Vorhandensein eines Fehlererkennungssystems vor. Aus diesem Grund sind in Autoklaven mehrere hochpräzise Temperatursensoren mindestens ein Drucksensor und eine präzise Echtzeituhr verbaut. Welche Fehler erkannt werden müssen ist in der Norm EN 13060 auch beschrieben.
  3. Die EN 13060 schreibt vor, dass der Autoklav in der Lage sein muss selbst eine Prozessdokumentation zu erstellen. Die meisten Autoklaven sind mit einem Drucker oder USB-Port ausgestattet um genau diese Anforderung der Norm erfüllen zu können. Die Dokumentation wird also vom Autoklav während der Sterilisation von Instrumenten gedruckt oder auf einem Stick gespeichert.
Ein ausführliches Beispiel eines solchen Autoklav-Protokolls finden Sie in der Bedienungsanleitung des Autoklaven.

Müssen die Sterilisationsprotokolle zur Dokumentation der Instrumentenaufbereitung ausgedruckt werden?
Die RKI-Empfehlung sagt hier ganz klar: Nein. Der RKI Empfehlung kann entnommen werden, dass die Sterilisationsprotokolle nicht notwenderweise ausgedruckt werden müssen. Die Protokolle können zur Sicherung auch auf entsprechenden Datenträgern gepeichert werden. Das RKI (Quelle: Robert-Koch-Institut „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“) schreibt: „Die im Rahmen der Aufbereitung erfassten Messwerte der Prozessparameter … sind zu dokumentieren. Die Aufzeichnungen können auch auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden“.

Die Möglichkeiten der Dokumentation bei Steri24 Geräten sind:
Gerät Möglichkeiten der Dokumentation
Klasse B Pro Autoklaven
  1. Export auf USB-Stick
  2. Protokolldruck auf Thermopapier
Aqua-Plus Thermodesinfektor
  1. Export auf USB-Stick
  2. Protokolldruck auf Thermopapier
  3. Mittels externer PC-Software

Datenbackups: Die Daten des USB-Sticks sollten in regelmäßigen Zeitintervallen (zum Beispiel wöchtentlich) auf einem PC oder Festplatte gesichert werden. Gemäß einer Umfrage von Steri24 verwenden 94% der Kliniken und Praxen im D-A-CH Gebiet einen USB-Stick um die Protokolle vom Autoklaven zu speichern. Der Ausdruck von Protokollen ist nicht verpflichtend. Generell kann die komplette Dokumentation der Instrumentenaufbereitung vollständig Papierlos erfolgen.

Wie funktioniert die richtige Chargenkontrolle bei Autoklaven in der Instrumentenaufbereitung?

Falls im Autoklaven auch Hohlkörper wie zum Beispiel Handstücke sterilisiert werden, dann ist ein Helix-Test oder PCD-Test (Process Challenge Device) nötig. Ziel des Tests ist es zu verifizieren ob die Sterilisation von Hohlkörpern (z.b. Handstücke) erfolgreich war. Falls im Autoklav keine Hohlkörper und nur einfach verpackte Instrumente sterilisiert werden reicht ein Indikator der Klasse 5 aus.

Wie verwende Ich den Helix-Test? Der Helix-Test besteht aus einem Helix-Testgerät in den ein Teststreifen eingelegt werden kann. Das Testgerät simuliert die Geometrie eines Hohlköpers. Vor jedem Sterilisationsvorgang wird ein neuer Teststeifen in den Helix-Test eingelegt. Der Helix-Testkörper wird dann zusammen mit den Instrumenten in den Autoklaven gelegt und mitsterilisiert. Nach der Sterilisation zeigt eine Verfärbung des Teststreifens an ob die Sterilisation erfolgreich war oder nicht.

Die Herstellerempfehlung der Klasse B Pro Autoklaven von unseren Shop zum Routinebetrieb entsprechen auch der Empfehlungen des RKI. Die Empfehlung lautet wie folgt:

 
Zeitplan Beschreibung der Prüfung
Jeden Tag an dem der Steri verwendet wird Optische Kontrolle des Autoklaven auf Schäden
Kontrolle des Autoklav-Displays auf Warnhinweise
Einmal pro Woche vor Arbeitsbeginn Start des Programms "Vakuumtest"
Bei jedem Sterilisationszyklus
  • Für "Kritisch B" Instrumente sollten Helix-Tests bei jeder Sterilisation durchgeführt werden und die Teststreifen müssen mitsterilisiert werden.
  • Für "Kritisch A" Instrumente sollten Prozessindikatoren (Klasse 5) bei jeder Sterilisation durchgeführt werden und die Teststreifen müssen mitsterilisiert werden.
  • Für "Kritisch A-B" Instrumente sollten Helix-Tests bei jeder Sterilisation durchgeführt werden.
Es ist nicht notwendig, die Test-Indikatoren aufzubewahren
 
 

Wie funktioniert die korrekte Chargenfreigabe bei der Instrumentenaufbereitung?

Die Phase der Chargen-Freigabe beginnt nach Abschluss des Sterilisationszyklus durch den Autoklav. Eine "Freigabe zur Anwendung von Instrumenten" muss von geschultem Personal durchgeführt werden. Wir schulen Ihr Personal mit Schulungszertifikat - Kontaktieren Sie uns. Die wohl am häufigsten genutze Methode der Chargenfreigabe ist mittels einer Checkliste und Dokumentation in einem Steri-Buch. Sie müssen dafür kein Geld ausgeben. Wir senden Ihnen gerne eine Druckvorlage des Steri-Buches zu. Sie können die Unterlagen ausdrucken und in einem Ordner abheften. Kontaktieren Sie uns per Kontaktformular oder Chat und hinterlassen Sie uns Ihre Emai-Adresse.Das geschulte Personal muss folgende Schritte ausführen:

  1. Prozessbewertung: Die Steri24 sind mit einer automatischen EN13060 konformen Prozessbewertung ausgestattet. Es reicht also am Display des Autoklaven das Ergebnis des Sterilisationsprotokolls abzulesen. Die Prozessbewertung wird durch das Gerät selbst durchgeführt ohne zusätzliche Arbeit für das Personal.

  2. Dokumentation der Chargenindikatoren: Es müssen die Chargenindikatoren (Positiv / Negativ) dokumentiert werden.

  3. Optische Überprüfung: Es ist eine optische Überprüfung durchzuführen, beispielsweise auf Restfeuchte oder gerissene Verpackungen. Hierfür gibt es wieder eine eigene Checkliste die wir Ihnen bei Bedarf gerne zukommen lassen. Kontaktieren Sie uns.

  4. Freigabe zur erneuten Anwendung: Die Freigabe zur erneuten Anwendung ist durchzuführen mittels Unterschrift.

  5. Kennzeichnung verpackter Instrumente: Die verpackten Instrumente sind zu kennzeichnen, indem der Autoklav, das Tagesdatum, das Verbrauchsdatum, die Chargen-Nr. und die Person-ID bezeichnet werden. Hierfür gibt es eine standardisierte Klebe-Ettikettenpistole.



Abbildung 1: Vorlage zur Dokumentation der Chargenfreigabe

Die Kennzeichnung der Verpackungen nach dem Autoklavieren erfolgt durch eine Etikettierzange. Das Label muss mindestens folgenden Inhalt haben.
 

Personal Nr.  |  Geräte Nr.  | Chargen Nr.
Datum der Sterilisation
Datum "Verwendbar bis"


Das Datum "Verwendbar bis" ist üblicherweise 6 Monate nach dem Datum der Sterilisation.
 

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Haeufig gestellte Fragen

Dokumentation der Instrumentenaufbereitung – die wichtigsten Fragen klar beantwortet.

Wie muss die Instrumentenaufbereitung dokumentiert werden?
Jede Charge muss kontrolliert, freigegeben und nachvollziehbar dokumentiert werden. Erfasst werden die Prozessparameter des Sterilisationszyklus, die Chargenindikatoren, die optische Prüfung sowie die unterschriebene Freigabe. Das ist handschriftlich (z. B. im Steri-Buch) oder papierlos mit SteriTrace möglich.
Ist eine handschriftliche Dokumentation der Aufbereitung erlaubt?
Ja, eine handschriftliche Dokumentation, etwa über eine Chargenfreigabe-Vorlage und ein Steri-Buch, ist zulässig. Die digitale, papierlose Variante mit SteriTrace ist jedoch sicherer und macht die Doku audit-fest, weil jede Charge mehrfach gesichert wird.
Was ist die rechtliche Grundlage für die Dokumentation der Instrumentenaufbereitung?
Die zentrale Grundlage ist die RKI-Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“, gemeinsam mit der KRINKO erstellt. Wird sie beachtet, gilt nach Medizinprodukte-Betreiberverordnung (§ 8 Abs. 2) eine ordnungsgemäße Aufbereitung als vermutet.
In welche Bereiche gliedert die RKI-Empfehlung den Aufbereitungsprozess?
Die RKI-Empfehlung gliedert den Prozess in vier Bereiche: Instrumentenklassifizierung, Aufbereitungszyklus, Dokumentation und Validierung. Schwächen in einem Teilschritt können das Gesamtergebnis bei einer Begehung negativ beeinflussen.
Was bedeutet die umgekehrte Beweispflicht bei der Instrumentenaufbereitung?
Bei der Instrumentenaufbereitung gilt eine umgekehrte Beweispflicht: Der Betreiber (z. B. der Arzt) muss jederzeit nachweisen können, dass die Aufbereitung erfolgreich war. Die Dokumentation dient daher der Absicherung vor Schadensersatzansprüchen aufgrund fahrlässiger Handlung.
Wie lange müssen die Sterilisations- und Freigabeprotokolle aufbewahrt werden?
Die Aufbewahrungsfristen variieren je nach Rechtsgrundlage: mindestens 5 Jahre gemäß RKI, bis zu 10 Jahre gemäß StGB §78 und bis zu 30 Jahre gemäß BGB. Wir empfehlen, die gesamte Dokumentation 30 Jahre aufzubewahren, am besten digital.
Müssen die Sterilisationsprotokolle ausgedruckt werden?
Nein. Laut RKI-Empfehlung müssen die Protokolle nicht zwingend ausgedruckt werden; sie dürfen auch auf Bild- oder Datenträgern aufbewahrt werden. Die Dokumentation kann damit vollständig papierlos erfolgen.
Welche Normen regeln die Mindestanforderungen an die Dokumentation?
Die gerätespezifischen Normen legen die Mindestanforderungen fest: EN 13060 für kleine Dampf-Sterilisatoren bis 24 Liter Kammervolumen, EN 285 für große Dampf-Sterilisatoren ab 24 Liter und EN 15883 für Thermodesinfektoren. Alle Steri24-Autoklaven erfüllen die EN 13060.
Was fordert die Norm EN 13060 bezüglich der Dokumentation?
Die EN 13060 verlangt ein automatisches Prozessbeurteilungssystem, ein Fehlererkennungssystem und die Fähigkeit des Autoklaven, selbst eine Prozessdokumentation zu erstellen. Der Autoklav überprüft alle relevanten Parameter automatisch und gibt das Ergebnis aus.
Muss ich die Prozessparameter nach der Sterilisation manuell prüfen?
Nein. Durch das automatische Prozessbeurteilungssystem nach EN 13060 überprüft der Autoklav kontinuierlich alle relevanten Parameter wie Temperatur und Haltezeit selbst. Es genügt, am Display das Ergebnis des Sterilisationsprotokolls abzulesen.
Wie funktioniert die korrekte Chargenfreigabe?
Die Chargenfreigabe beginnt nach Abschluss des Sterilisationszyklus und muss von geschultem Personal durchgeführt werden. Schritte sind: Prozessbewertung am Display, Dokumentation der Chargenindikatoren, optische Überprüfung, Freigabe per Unterschrift und Kennzeichnung der verpackten Instrumente.
Was muss die Chargenfreigabe enthalten?
Die Chargenfreigabe nach RKI umfasst die Prozessbewertung, die Dokumentation der Chargenindikatoren (positiv/negativ), eine optische Überprüfung (z. B. auf Restfeuchte oder gerissene Verpackungen) sowie die Freigabe zur Anwendung per Unterschrift. Sie ist handschriftlich oder digital mit SteriTrace möglich.
Wer darf die Chargenfreigabe durchführen?
Die Freigabe zur Anwendung muss von geschultem Personal durchgeführt werden. Steri24 schult Ihr Personal auf Wunsch mit Schulungszertifikat. Kontaktieren Sie uns dazu gerne über das Kontaktformular oder den Chat.
Was muss auf dem Kennzeichnungs-Etikett der Instrumente stehen?
Das Label muss mindestens Personal-Nr., Geräte-Nr. und Chargen-Nr., das Datum der Sterilisation sowie das Datum „Verwendbar bis“ enthalten. Das Verfallsdatum liegt üblicherweise 6 Monate nach der Sterilisation. Die Kennzeichnung erfolgt z. B. mit einer Etikettierzange.
Wie lange sind autoklavierte Instrumente verwendbar?
Das Datum „Verwendbar bis“ liegt üblicherweise 6 Monate nach dem Datum der Sterilisation. Es wird zusammen mit Charge, Gerät und Personal auf dem Etikett der Verpackung vermerkt.
Wie funktioniert die Chargenkontrolle bei Autoklaven?
Werden Hohlkörper wie Handstücke sterilisiert, ist ein Helix- bzw. PCD-Test (Process Challenge Device) nötig. Werden nur einfach verpackte Instrumente ohne Hohlkörper sterilisiert, genügt ein Indikator der Klasse 5. Der Test wird bei jedem Zyklus mitsterilisiert.
Wie verwende ich den Helix-Test richtig?
In das Helix-Testgerät, das die Geometrie eines Hohlkörpers simuliert, wird vor jedem Zyklus ein neuer Teststreifen eingelegt. Der Helix-Testkörper wird zusammen mit den Instrumenten mitsterilisiert. Eine Verfärbung des Streifens zeigt anschließend an, ob die Sterilisation erfolgreich war.
Wann reicht ein Indikator der Klasse 5 und wann brauche ich einen Helix-Test?
Ein Indikator der Klasse 5 reicht, wenn nur einfach verpackte Instrumente ohne Hohlkörper sterilisiert werden (kritisch A). Sobald Hohlkörper wie Handstücke aufbereitet werden (kritisch B bzw. A-B), ist ein Helix-/PCD-Test bei jeder Sterilisation erforderlich.
Müssen die Test-Indikatoren nach der Sterilisation aufbewahrt werden?
Nein, es ist nicht notwendig, die Test-Indikatoren aufzubewahren. Dokumentiert wird jedoch das Ergebnis der Chargenindikatoren (positiv/negativ) im Rahmen der Chargenfreigabe.
Wie oft muss der Vakuumtest durchgeführt und dokumentiert werden?
Die Herstellerempfehlung in Anlehnung an das RKI sieht den Vakuumtest einmal pro Woche vor Arbeitsbeginn vor. Zusätzlich ist täglich eine optische Kontrolle des Geräts und des Displays auf Warnhinweise vorzunehmen.
Welche täglichen Prüfungen sind beim Autoklaven dokumentiert empfohlen?
An jedem Tag, an dem der Autoklav genutzt wird, sollten eine optische Kontrolle auf Schäden und eine Kontrolle des Displays auf Warnhinweise erfolgen. Wöchentlich kommt der Vakuumtest hinzu, bei jedem Zyklus die passenden Chargenindikatoren.
Wie werden die Sterilisationszyklen dokumentiert und wo werden die Protokolle gespeichert?
Beim Premium-Autoklav werden alle Zyklen automatisch intern gespeichert (bis zu 100.000 Protokolle) und sind per SD-Karte/USB-Stick sowie über WLAN/LAN übertragbar. Bei den Pro-Geräten wird ein USB-Stick benötigt, der in die Schnittstellenbox gesteckt wird; die Speicherung läuft vollautomatisch.
Wie sichere ich die Protokolle auf einem USB-Stick?
Die Protokolle lassen sich auf einem USB-Stick sichern; der USB-Port befindet sich rechts an der Tür bzw. unten rechts am Gerät. Verwenden Sie einen möglichst leeren Stick mit max. 16 GB und FAT-Formatierung. Die Protokolle werden als txt-Dateien gespeichert.
Wie oft sollte ich die Daten vom USB-Stick sichern?
Die Daten des USB-Sticks sollten in regelmäßigen Abständen, zum Beispiel wöchentlich, auf einem PC oder einer Festplatte gesichert werden. So sind die Protokolle dauerhaft und ausfallsicher archiviert.
Welche Dokumentationsmöglichkeiten bieten die Steri24-Geräte?
Die Klasse-B-Pro-Autoklaven bieten Export auf USB-Stick und Protokolldruck auf Thermopapier. Der AquaPlus-Thermodesinfektor bietet zusätzlich die Dokumentation über externe PC-Software. Die Premium-Geräte dokumentieren digital über SteriTrace mit WLAN/LAN-Anbindung.
Was ist SteriTrace und wofür dient es?
SteriTrace ist ein digitales Tool zur lückenlosen, nachvollziehbaren Dokumentation und Chargenverfolgung gemäß KRINKO-Empfehlung. Es ermöglicht die elektronische Aufzeichnung und Verwaltung der Sterilisationsdaten; Druckerpapier ist dafür nicht erforderlich.
Was bedeutet papierlose Dokumentation?
Papierlose Dokumentation bedeutet, dass alle relevanten Sterilisationsdaten digital erfasst und gespeichert werden, ohne dass ein Papierausdruck nötig ist. Die Daten liegen z. B. auf der Speicherkarte, dem USB-Stick oder im Netzwerk und sind audit-fest abgesichert.
Ist SteriTrace mit meinem bereits gekauften Autoklav kompatibel?
Ja, SteriTrace ist mit vorhandenen Autoklaven kompatibel. Für die automatische Übertragung der Sterilisationsprotokolle muss es von einem Techniker eingerichtet werden. Die genauen Kosten hängen von Modell und gewünschter Anbindung ab.
Kann ich die Chargenfreigabe direkt am Autoklav durchführen?
Ja, beim Premium-Autoklav können Sie die Chargenfreigabe nach RKI direkt am Touchbildschirm durchführen und dokumentieren. So entfällt der Medienbruch zwischen Gerät und Papierdoku.
Wie richte ich die Chargenfreigabe per Unterschrift oder Passwort ein?
In den Einstellungen (Menü oben links, ganz unten „Einstellungen“) wählen Sie, ob die Chargen per Unterschrift oder Passwort freigegeben werden. Mehrere Nutzer mit individuellem Passwort lassen sich in der Benutzerverwaltung anlegen.
Wie korrigiere ich eine versehentlich falsch erteilte Chargenfreigabe?
Eine erteilte Freigabe ist nicht mehr editierbar, Sie können aber eine Notiz speichern. Bei einer versehentlich falschen Freigabe löschen Sie das betroffene Protokoll in der Protokollliste über das Minus-Icon.
Können Etiketten mit Barcode oder QR-Code gedruckt und eingescannt werden?
Ja, die Etiketten werden automatisch oder auf Anforderung gedruckt und tragen einen Barcode, der für jede Praxissoftware bzw. digitale Patientenakte lesbar ist. Zum Einlesen dient ein am PC angeschlossenes Barcodelesegerät.
Sind Etiketten oder Barcodes für die Kennzeichnung zwingend vorgeschrieben?
Etiketten oder Barcode sind nicht zwingend; auch eine handschriftliche Kennzeichnung ist zulässig. Für kritische Instrumente besteht jedoch eine Chargenverfolgungs- und Etikettierpflicht. Welche Variante für Sie passt, klären wir gerne in einer Beratung.
Wo finde ich Vorlagen und Formulare zur Dokumentation und Chargenfreigabe?
Wir stellen kostenlose Vorlagen bereit, z. B. das handschriftliche Chargenfreigabe-Formular sowie ein ausführliches Wissensdokument auf steri24.de. Alternativ ist die digitale Dokumentation über die App SteriTrace möglich.
Bekomme ich eine kostenlose Vorlage für das Steri-Buch?
Ja. Sie müssen für die Checkliste und das Steri-Buch kein Geld ausgeben – wir senden Ihnen gerne eine Druckvorlage zu, die Sie ausdrucken und in einem Ordner abheften können. Kontaktieren Sie uns dazu mit Ihrer E-Mail-Adresse.
Welche Dokumente und Zertifikate werden mitgeliefert?
Relevante Angaben stehen in der Bedienungsanleitung; ein separates technisches Datenblatt wird standardmäßig nicht mitgeliefert. Zertifikate wie die CE-Konformitätserklärung oder das EN-13060-Prüfprotokoll können Sie im Shop im Zertifikate-Tab herunterladen oder auf Anfrage erhalten.
Funktioniert die Dokumentations-App auch ohne Internet im Steriraum?
Ja, die digitale Dokumentation läuft auch ohne dauerhafte Internetverbindung. Die Daten werden lokal erfasst und können bei Bedarf später synchronisiert oder in die Praxissoftware übertragen werden.
Kann der Thermodesinfektor (RDG) in dieselbe Dokumentation eingebunden werden?
Ja, ein RDG kann ebenso wie der Autoklav alle Protokolle in denselben Netzwerkordner exportieren, sodass die gesamte Aufbereitungsdokumentation zentral vorliegt. Die Anbindung erfolgt typischerweise über LAN.
Lässt sich der Autoklav an meine Praxissoftware anbinden?
Ja, vor allem die Premium-Autoklaven lassen sich über LAN/WLAN oder eine serielle Schnittstelle an gängige Praxis- und Dokumentationssoftware anbinden. Die Einrichtung übernimmt unser Techniker; teilen Sie uns dafür Ihr genutztes Programm mit.
Muss ich auch den Reinigungs- und Desinfektionsschritt dokumentieren?
Ja. Die RKI-Empfehlung verlangt eine Dokumentation des gesamten Aufbereitungsprozesses, nicht nur des Sterilisationsschritts. Schwächen in einem Teilschritt können das Gesamtergebnis bei einer Bewertung negativ beeinflussen, daher ist eine lückenlose Doku über alle Stufen wichtig.
Brauche ich für die Chargen-Etiketten ein zusätzliches Gerät oder eine App?
Für die Chargenverfolgung per Etikettendrucker benötigen Sie entweder die App auf einem Android-Smartphone oder SteriTrace. Der Labeldrucker verbindet sich kabellos per Bluetooth.
Wie schließe ich einen Protokolldrucker an den Autoklav an?
Der Drucker wird mit dem mitgelieferten RS232-Kabel sowie dem Stromkabel an den COM2-Anschluss der Schnittstellenbox bzw. des Premium-Autoklaven angeschlossen. In SteriTrace wählen Sie unter Einstellungen den passenden Drucker aus.
Haben die Pro-Autoklaven einen eingebauten Protokolldrucker?
Ja, die Pro-Geräte verfügen über einen integrierten Protokolldrucker; das Thermopapier muss separat bestellt werden. Für einen Etikettendrucker oder die volldigitale Dokumentation eignet sich das Premium-Modell mit SteriTrace.
Wie lege ich mehrere Mitarbeiter für die Freigabe an?
In der Benutzerverwaltung der Dokumentationslösung lassen sich mehrere Nutzer mit individuellem Passwort anlegen. So ist bei jeder Freigabe nachvollziehbar dokumentiert, welche Person die Charge freigegeben hat.
Warum reicht es nicht, nur den Sterilisationsschritt zu dokumentieren?
Weil bei einer Bewertung Schwächen in einem einzelnen Teilschritt das Gesamtergebnis negativ beeinflussen können. Es genügt also nicht, nur den letzten Teilschritt zu dokumentieren – der gesamte Aufbereitungszyklus von der Reinigung bis zur Freigabe muss nachvollziehbar belegt sein.
Was ist der Unterschied zwischen Dokumentation und Validierung?
Die Dokumentation belegt jeden einzelnen Aufbereitungs- und Freigabevorgang im Routinebetrieb. Die Validierung ist die formelle, wiederkehrende Prüfung, dass der gesamte Prozess die Normen erfüllt und zuverlässig sterilisiert. Beides ist Teil der RKI-Anforderungen.
Kann ich die gesamte Dokumentation komplett papierlos führen?
Ja. Da das RKI keinen Ausdruck der Protokolle verlangt, kann die komplette Dokumentation der Instrumentenaufbereitung vollständig papierlos erfolgen – etwa über USB-Speicherung, Netzwerk und eine digitale Chargenfreigabe mit SteriTrace.
Wie unterscheidet sich die Dokumentationslösung von etablierten teuren Anbietern?
Anders als bei vielen etablierten teuren Anbietern erhalten Sie bei Steri24 eine normkonforme Dokumentations- und Freigabelösung zum fairen Preis, inklusive kostenloser Vorlagen und persönlicher Beratung. Welche Variante zu Ihrer Praxis passt, klärt der Konfigurator oder unser Service.
Ich habe einen Fehler im Protokoll – wie gehe ich vor?
Senden Sie uns ein Foto des Sterilisations- bzw. Fehlerprotokolls und füllen Sie das Service-Formular unter steri24.de/help aus. Ein Techniker prüft dann, ob es sich um einen echten Fehler oder einen Bedienungs-/Sensorhinweis handelt, und meldet sich mit einer Lösung.
Welches Gerät passt zu meinem Dokumentationsbedarf?
Das hängt von Instrumentenart, Volumen und gewünschtem Automatisierungsgrad ab: Pro-Geräte mit USB und Protokolldrucker oder Premium-Geräte mit SteriTrace und Netzwerkanbindung. Der Autoklav-Konfigurator hilft Ihnen, das passende Modell zu finden, oder wir beraten Sie persönlich.