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Validierung
Muss ich meinen Autoklaven validieren lassen?
Ich bin in Österreich / Deutschland. Muss ich meinen Autoklaven validieren lassen?
Alle Anwender die Instrumente in der Humanmedizin (Podologie, Beauty, Tattoostudios, Ärzte, Kliniken....) aufbereiten sind verpflichtet Ihren Autoklaven validieren zu lassen. Grundlage für die Pflicht der Validierung bei der Instrumentenaufbereitung ist § 8 der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV): Die Validierung wird alle 24 Monate gemäß der nationalen Norm DIN SPEC 58929 vor Ort durchgeführt.Sie können die Erstvalidierung in unserem Shop bestellen (All-inclusive Paketpreis).
Bitte beachten Sie, dass der Autoklav alle 2 Jahre erneut revalidiert werden muss.
Tipp: Schließen Sie mit uns einen Validierungsvertrag ab. Wir kümmern uns für Sie darum, dass Ihr Autoklav stets revalidiert wird und einsatzbereit bleibt. Bei Abschluss eines Validierungsvertrag erhalten Sie zudem einen Preisvorteil von 40 EUR pro Revalidierung aufgrund von besserer Planbarkeit für die Validierung vor Ort.
Ich bin in der Schweiz. Muss ich meinen Autoklaven validieren lassen?
Alle Anwender die Instrumente in der Humanmedizin (Podologie, Beauty, Tattoostudios, Ärzte, Kliniken....) aufbereiten sind verpflichtet Ihren Autoklaven validieren zu lassen. Grundlage für die Pflicht der Validierung bei der Instrumentenaufbereitung ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Die Validierung wird alle 24 Monate nach den Empfehlungen des swissmedic vor Ort durchgeführt und ist nicht im Wartungsangebot inkludiert.Sie können die Erstvalidierung in unserem Shop bestellen (All-inclusive Paketpreis).
Bitte beachten Sie, dass der Autoklav alle 2 Jahre erneut revalidiert werden muss.
Tipp: Schließen Sie mit uns einen Validierungsvertrag ab. Wir kümmern uns für Sie darum, dass Ihr Autoklav stets revalidiert wird und einsatzbereit bleibt. Bei Abschluss eines Validierungsvertrag erhalten Sie zudem einen Preisvorteil von 40 EUR pro Revalidierung aufgrund von besserer Planbarkeit für die Validierung vor Ort.
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